Die Behörden der Burgergemeinde Thun richten sich nach den Bestimmungen der Burgergemeindeordnung. Zu den burgerlichen Behörden zählen die Burgerversammlung, der Burgerrat, die ständigen und nichtständigen Kommissionen.
Alle Behördenmitglieder erfüllen ihre Aufgaben neben- und ehrenamtlich.