Kindes- und
Erwachsenen
schutz
Auf Anordnung der burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (bKESB) werden Abklärungen vorgenommen, Aufträge erfüllt und Mandate geführt.
Für die Betreuung eines Pflegekindes ist eine Pflegekinderbewilligung erforderlich. Die vollständigen Gesuchunterlagen von Angehörigen bzw. Pflegeeltern der Burgergemeinde Thun sind bei der burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde einzureichen.
Kantonales Jugendamt
burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde