Unterhalt
Die Waldstrassen müssen grundsätzlich nur für Forstfahrzeuge und Lastwagen befahrbar sein.
Die Kosten für den Wegunterhalt betragen jährlich zwischen 20'000 und 30'000 Franken und werden ausschliesslich durch die Burgergemeinde Thun getragen.
Der Unterhalt der Wanderwege ist Sache der Einwohnergemeinden.