Burgerschaft
Im Kanton Bern wird unterschieden zwischen Bürger:innen, die Einwohnergemeinden angehören, und Burger:innen, die Burgergemeinden angehören. Alle Burger:innen sind Bürger:innen, aber nicht alle Bürger:innen sind Burger:innen.
Die stimmberechtigten Burger:innen können an den in der Regel zweimal jährlich stattfindenden Burgerversammlungen teilnehmen und ihr Stimmrecht im obersten Organ der Burgergemeinde ausüben.
Der Burgernutzen wurde bereits 1878 abgeschafft, da das ganze Vermögen und dessen Erträge für die Sozialhilfe zweckgebunden sind.
Burger:innen und Mitarbeitende der Burgergemeinde Thun haben die Möglichkeit, den FC Thun an den Heimspielen in der Stockhorn Arena live anzufeuern und dazu vier Saisonkarten für Sitzplätze der ersten Kategorie kostenlos für sich und ihre Begleitung zu benutzen. Reservation per Mail an fcthuntest@bgthun.ch.